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Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte gleichberechtigte Betreuungsform, die sich besonders durch ihre familienähnliche Struktur und flexible Betreuungszeiten auszeichnet.
In der Regel betreut eine Tagesmutter/Vater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern.
Damit bietet sie eine wertvolle Alternative zum Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen.
Gerade für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren spricht Vieles für die Kindertagespflege:
Die Situation der Tagespflegestelle ist überschaubar für das Kind, sie bietet einen familiären Rahmen und die Betreuungsperson kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen und gibt
dadurch Sicherheit und Orientierung.
Ab dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Die Kindertagespflegeperson und ihre Räumlichkeiten werden regelmäßig durch das örtliche Jugendamt geprüft. Durch die Ausbildung nach DJI -
Die Kindertagespflegeperson erhält eine sogenannte Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt.
Kinder in Tagespflege sind unfallversichert, wenn sie durch eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne von
§ 23 SGB VIII betreut werden.